Janome Cover Pro 2000 CPX
Das Modell CoverPro 2000 CPX ist der Nachfolger der zu den meist verkauften Covermaschinen im Haushaltsbereich gehörenden CoverPro 1000 CPX. Ihre Ausstattung und Leistung genügt höchsten Ansprüchen und verfügt über das neue TLC-System zum Optimieren der Greiferspannung bei feinen Stoffen. Sie ist die ideale Kombination zu einer hochwertigen Overlock und erspart Ihnen dadurch den oft umständlichen Umbau und zeitraubende Neujustiereung. Bestechend schön ist der 3-fach-Cover mit einer Breite von 6 mm, den Sie auch als Ziernaht einsetzen können.
Von der Form angelehnt an eine Industrie-Covernähmaschine, besticht die Cover Pro mit Ihrem großen Durchlass von 142 mm Breite und 100mm Höhe. Nähen Sie mit dem gleichen Komfort wie auf einer normalen Nähmaschine. Genießen Sie ein Mehr an Komfortausstattung. So z. B. wird der Bereich um die Nadel per LED ausgeleuchtet.
Endlich mehr Freiheit | |
TLC-System | |
Solide Verarbeitung Im inneren der Maschine arbeitet ein kräftiger Motor. Dank der kugelgelagerten Wellen im unteren und oberen Bereich arbeiten. |
Eigenschaften
- NEU: TLC-System zur Optimierung der Greiferfadenspannung bei feinen Materialien
- NEU: LED Beleucthung
- NEU: Modernes Design
- Freiarm
- Click-to-go Greifer
- Automatische Spannungsfreigabe
- Extragroßer Durchgang 143 mm breit, 100 mm hoch
- 3-fach Cover 3 mm
- 2-fach Cover 6 mm
- 2-fach Cover 3 mm
- Kettstich (variabel)
- 4-fach Teleskopfadenführer
- Extragroßer Differentialbereich für moderne Stoffe 0,5 bis 2,25
- Stichlänge 2 bis 4 mm
- Nadelsystem EL
- Einfädelschema einfarbig
- Weichabdeckung
Stichübersicht
Mitgeliefertes Zubehör:
- Staubschutzhülle
- Fußanlasser
- Bedienungsanleitung
- Zubehörkasten
- Nadelsatz
- Schraubendreher
- Pinzette
- Netze
- Fadenabziehscheiben
- Reinigungspinsel
- Nadeleinfädler
- Montageschrauben
5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen
Garantiefristen Garantieleistungen Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Geltungsbereich Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |