Janome Decor Computer 360 mit großem Anschiebetisch und fester Kunststoff-Kofferhaube dazu
Die Maschine
Die neue, kompakte Computer-Baureihe von Janome
Ansprechend im Design, groß in der Leistung und optimal im Preis.
Testen Sie die neuen Funktionen und lassen Sie sich überraschen, wie Sie ein Decor Computer von Janome zu Ihren kreativen Nähergebnissen führt. Das große Display ist eine kleine Anleitung und gibt Ihnen viele Tipps zum ausgewählten Stich.
Eigenschaften
- Computergesteuert
- 60 Stiche
- 7 mm Zick-Zack-Breite
- Klemmfreier Janome-Greifer
- Extragroßer Freiarm
- LCD-Anzeige beleuchtet
- Verstellbarer Nähfußdruck
- 7-Segment-Transporteur
- Transporteur von Außen versenkbar
- Patentierte Stichplatte mit Sonderlinien
- Start-/Stopp-Taste
- Eingebauter Einhandeinfädler
- Geschwindigkeitsregler stufenlos
- Nadelstopp oben/unten
- Harthaube
- Einfädelanzeige
- Zubehörfach
- 5 Jahre Garantie
LCD Anzeige mit Schnellnavigation Alle Einstellungen immer im Blick. Mit Nähfußempfehlung über dem Stich. 4 Cursortasten für Stichwahl und Ihre eigene Stichanpassung. Stufenlose Nähgeschwindigkeit und Nadelstopp oben/unten serienmäßig. | |
7-Segment-Transporteur Greift den Stoff vom ersten Stich, selbst auf dünnen Materialien. Janome Multi-Flex-Füßchen Gleichen Unebenheitenbeim Nähen von unterschiedlich dicken Stoffen. | |
Start-/Stop-Taste Nähen ohne Fußanlasser. Nähkomfort bei langen Nähten. |
Stiche:
Zubehör:
- Kofferhaube
- Fußanlasser
- Netzkabel
- Bedienungsanleitung
- Zubehörfach
- Zick-Zack-Nähfuß A (serienmäßig montiert)
- Kantennähfuß C
- Reißverschlussfuß E
- Satinfuß F
- Blindstichfuß G
- Automatik-Knopflochfuß R
- 3 Spulen
- Filz
- Nadelsatz
- Zusätzlicher Garnrollenhalter
- Nahttrenner
- Schraubendreher
- Staubpinsel
- Fadenabziehscheibe (klein, groß)
- Garnrollenträger
- Anschiebetisch
5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen
Garantiefristen Garantieleistungen Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Geltungsbereich Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |